🔥3 Personen haben diese Immobilie in den letzten 24 Std. angesehen
👁207 Aufrufe insgesamt
🌿
6 240 m2
Fläche
Beschreibung
🌐
Bewaldetes Grundstück zu verkaufen — Bigonville (Rambrouch) · 62,40 Ar - Ideal gelegen in der grünen Region des Éislek, in Bigonville (Gemeinde Rambrouch), bietet Ihnen iMMOSOLUTIONS zwei zusammenhängende bewaldete Parzellen mit einer Gesamtfläche von 62,40 Ar (6.240 m²) zum Verkauf an.
Es handelt sich um einen ca. 50 Jahre alten Mischwald, der im Naturzustand belassen und nie bewirtschaftet wurde — eine wahre kleine grüne Lunge im Herzen der luxemburgischen Ardennen. Der alte Bestand birgt ein interessantes Volumen an stehendem Holz und bietet ein schönes Potenzial für einen angrenzenden Waldbesitzer, einen Jäger oder einen Naturliebhaber auf der Suche nach seinem eigenen Waldstück.
Als greifbarer Sachwert und Wertanlage stellt diese Art von Grundbesitz zudem eine nachhaltige Vermögensanlage dar, die wenig anfällig für Schwankungen des Immobilienmarktes ist.
Zu beachten: Grundstück liegt in grüner Zone, nicht bebaubar.
Eigenschaften
Gesamtfläche: 62,40 Ar (6.240 m²) Parzelle 1 — „Im Hoehenriech": 53,50 Ar (Wald) Parzelle 2 — „Auf der Zehntergarbe": 8,90 Ar (Hecke) Katastersektion: BA von Bigonville — Gemeinde Rambrouch Beschaffenheit: Mischwald ± 50 Jahre, nicht bewirtschaftet Widmung: grüne Zone, nicht bebaubar Ideal für: Forstrevier, Jagd, Naturerholung, Grundstücksinvestition.
⚡ Automatische KI-Übersetzung — für die offizielle Version konsultieren Sie bitte den französischen Originaltext.
Geschätzte Erwerbsnebenkosten
€
Maßnahme « Booster fir de Wunnengsbau »: Bei VEFA-Erwerben, die ab dem 16. Juli 2026 abgeschlossen werden, fallen Registrierungsgebühren nur noch auf den Grundstücksanteil an. Hauptwohnsitz; Gesetz noch nicht verabschiedet, Berechnung indikativ.
Unverbindliche Simulation, ohne Bearbeitungsgebühren und ASRD-Versicherung. Der endgültige Zinssatz hängt von Ihrem Profil ab (Einkommen, Eigenkapital, berufliche Situation). Anfang 2026 festgestellte Referenzzinssätze: 2,99 % (5 Jahre fest) bis 3,70 % (30 Jahre fest).
Durch den « Booster fir de Wunnengsbau » angehobene Obergrenzen: 250 000 € förderfähiges Darlehen, erhöht auf 300 000 €, wenn mindestens ein Kreditnehmer 35 Jahre oder jünger ist, zuzüglich 30 000 € pro unterhaltsberechtigtem Kind (maximal 370 000 € bzw. 420 000 €). Der Satz liegt zwischen 0,25 % und 3,50 % je nach Einkommen und Haushaltszusammensetzung; er wird vom Service des aides au logement festgelegt und darf den Nominalzins des Darlehens nicht überschreiten. Hochschätzung: Die tatsächliche Förderung wird auf Basis des ausstehenden Restguthabens berechnet.